Allgemeine Einlieferungsbedingungen für die
Versteigerung von Gegenständen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Einlieferungsbedingungen (nachfolgend„Geschäftsbedingungen“) gelten für die Versteigerung vom Einlieferer eingereichterGegenstände im Rahmen einer Online-Auktion über die Plattformwww.auctionet.com durch Stockholms Auktionsverk (SAV) GmbH oder StockholmsAuktionsverk Köln GmbH (nachfolgend „Stockholms Auktionsverk“) alsKommissionär.1.2 Der Anwendung allgemeiner Verkaufsbedingungen gewerblicher Einlieferer, dievon diesen Geschäftsbedingungen abweichen, widerspricht StockholmsAuktionsverk hiermit ausdrücklich.1.3 Stockholms Auktionsverk hat das Recht, eingereichte Gegenstände bei einerAuktion zu versteigern, die nach Einschätzung von Stockholms Auktionsverk diebesten Ergebnisse liefern oder aus anderen Gründen am besten geeignet sind.1.4 Stockholms Auktionsverk ist nicht dafür verantwortlich, dass die Plattform derausgewählten Online-Auktion und jede ihrer Funktionen immer, überall und für alleNutzer verfügbar sein wird.1.5 Für die Versteigerung der Gegenstände, muss zwischen StockholmsAuktionsverk und dem Einlieferer ein schriftlicher Versteigerungsauftrag in Formeines Kommissionsvertrags („Versteigerungsauftrag“) abgeschlossen werden.1.6 Ein Widerruf des Versteigerungsauftrages muss schriftlich erfolgen. Wenn derEinlieferer den Versteigerungsauftrag widerruft, muss er Stockholms Auktionsverkdie Kosten für die Bearbeitung und Bewertung der Gegenstände usw. entsprechendden gemäß Punkt 4.1 auf den Angebotspreis berechnet Gebühren erstatten. Inkeinem Fall ist der Einlieferer ohne Zustimmung von Stockholms Auktionsverkberechtigt, den Versteigerungsauftrag später als drei Tage vor Beginn deröffentlichen Präsentation des Artikels zu widerrufen.
2. EINLIEFERUNG
2.1 Der Einlieferer wird Gegenstände während der Dauer desVersteigerungsauftrages nicht über andere Auktionshäuser oder anderweitig zurVersteigerung anbieten. Er trägt die Verantwortung, dass er an den Gegenständen,
die er Stockholms Auktionsverk zur Versteigerung anbietet, das uneingeschränkteEigentumsrecht besitzt oder, wenn ein Gegenstand Eigentum eines Dritten ist, dassder Einlieferer das uneingeschränkte Recht zur Versteigerung und zurEntgegennahme des Kaufpreises dafür besitzt. Der Einlieferer steht auch dafür ein,dass eingereichte Gegenstände in jeglicher Hinsicht frei von Rechten Dritter sind.2.2 Wenn der Einlieferer nicht Eigentümer von Gegenständen ist, die er zurVersteigerung anbietet, muss er Stockholms Auktionsverk über dieEigentumsverhältnisse informieren und gegebenenfalls seine Befugnis zurVertretung aller Eigentümer der Gegenstände durch eine schriftliche Vollmachtnachweisen. Stockholms Auktionsverk ist nicht verpflichtet, die Berechtigung desEinlieferers zur Versteigerung der Gegenstände zu prüfen.2.3 Der Einlieferer, der Gegenstände anbietet, ist verpflichtet, StockholmsAuktionsverk über bekannte Fehler und Mängel der angebotenen Artikeln zuinformieren. Dies gilt auch, wenn der Einlieferer nicht Eigentümer der Gegenständeist.2.4 Stockholms Auktionsverk behält sich das Recht vor, einseitig und ohne Anspruchauf Entschädigung des Einlieferers den Versteigerungsauftrag für ein bestimmtesObjekt zu kündigen, wenn erhebliche Zweifel an der Echtheit des Objekts, demEigentum an dem Objekt oder Richtigkeit anderer relevanter Informationen bestehen.2.5 Der gesamte Transport von Gegenständen zum und vom StockholmsAuktionsverk erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.2.6 Der Einlieferer ist auch dafür verantwortlich, dass Material, das er beiEinreichung von Gegenständen für die Versteigerung zur Verfügung stellt, wie z.B., Echtheitsbescheinigungen, Spezifikationen oder Gutachten (nachfolgend„Versteigerungsunterlagen“) echt und zutreffend sowie nicht irreführend ist und derVerkäufer alle Rechte daran hat. Stockholms Auktionsverk erhält eine kostenlose,nicht exklusive und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung der Versteigerungsunterlagenfür die Dauer des Versteigerungsauftrages. 3. KATALOGISIERUNG3.1 Stockholms Auktionsverk hat das uneingeschränkte Recht zu entscheiden, wieObjekte beschrieben und dargestellt sowie auf Bildern und im Internet präsentiertwerden sollen.3.2 Alle von Stockholms Auktionsverk angefertigten Fotos und Bilder sind Eigentumvon Stockholms Auktionsverk und dürfen ohne besondere Vergütung auch für
Zwecke verwendet werden, die nicht mit der Versteigerung in Zusammenhangstehen.
4. GEBÜHREN
4.1 Für jeden Auktionsgegenstand wird eine Provision in Höhe von 15 % inkl. MwSt.des Zuschlagsbetrags an Stockholms Auktionsverk gezahlt zuzüglich einerPauschalgebühr von 20 EUR inkl. MwSt für das Anfertigen von Fotos. Sollte einGegenstand nicht versteigert werden können, fällt keine Provision und keine Gebühran.4.2. Die Versicherungsgebühr beträgt 1,25 % inkl. Mehrwertsteuer des versteigertenBetrags für jeden eingereichten Gegenstand.4.3 Die Provision und die Gebühren werden bei der Abrechnung nach Punkt 7 inAbzug gebracht.
5. AUFBEWAHRUNG, VERSICHERUNG UND HAFTUN
5.1 Eingereichte Gegenstände sind von Stockholms Auktionsverk gegen Schäden imZusammenhang mit Einbruch, Feuer oder Wasserschäden sowie gegen Diebstahloder Bruch bis zu einem Höchstwert versichert, der dem Angebotspreis nach Abzugder Versteigerungsgebühren nach Punkt 4. entspricht. Ein abweichenderVersicherungswert kann gesondert schriftlich vereinbart werden.5.2 Stockholms Auktionsverk ist dafür verantwortlich, dass die eingereichtenGegenstände sicher aufbewahrt werden.5.3 Stockholms Auktionsverk kann nicht für Schäden an Glas und Rahmen vonBildern oder für natürliche Veränderungen natürlicher Materialien wie Ausbleichenvon Papier und Rissen im Holz oder Abnutzung im Zusammenhang mit derPräsentation haftbar gemacht werden.5.4 Stockholms Auktionsverk ist nicht verpflichtet, dem Einlieferer Schäden zuersetzen, die den Versicherungswert des eingereichten Objekts gemäß Punkt 5.1übersteigen.5.5 Stockholms Auktionsverk hat das Recht, Schäden an Gegenständen zureparieren statt eine Entschädigung zu zahlen, wenn sich der Wert dadurch nichtmindert.
5.6 Stockholms Auktionsverk haftet nur wegen schuldhafter Verletzung wesentlicherVertragspflichten und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbarenSchaden. Weitergehende Ansprüche gegen Stockholms Auktionsverk (insbesonderemittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangener Gewinn oder Goodwill) sindausgeschlossen, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Dies gilt auchfür die Haftung für eingereichte Gegenstände. Diese Haftungsbegrenzung gilt nichtfür Schäden bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit durch Stockholms Auktionsverk, deren gesetzlicher Vertreter oderErfüllungsgehilfen sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
6. GEBOTE UND MINDESTPREISE
Die Gebote sind sichtbar, der Bieter hingegen verbleibt anonym. Alle Waren werdenungeachtet der Taxierung zum höchsten Gebot verkauft. Der Einlieferer kann jedochbei der Einlieferung einen Mindestpreis vorschlagen. Es liegt im Ermessen desjeweiligen Auktionshauses, das gemäß unseren übergeordneten Richtlinien darüberentscheidet, ob ein Mindestpreis für eine Ware/ Dienstleistung festgesetzt werdenkann/soll. Dem Einlieferer ist es nicht erlaubt, auf eigene Waren zu bieten. Wirbehalten uns das Recht vor, Gebote zu löschen, falls wir einschätzen, dass dieGebotsabgabe nicht in Übereinstimmung mit unseren Richtlinien erfolgt ist.
7. ABRECHNUNG
7.1 Nach Beendigung der Auktion erhält der Einlieferer eine schriftliche Abrechnung.7.2 Einlieferer sind für die korrekte steuerliche Handhabung und Abwicklung desVerkaufs selbst verantwortlich.
8. AUSZAHLUNG
8.1 Stockholms Auktionsverk wird den Kaufpreis vom Ersteigerer für Rechnung desEinlieferers einziehen. Die Auszahlung des Auktionsergebnisses an den Einlieferererfolgt fünfundzwanzig (25) Bankarbeitstage nach Ende der Auktion unter derVoraussetzung, dass bis dahin die vollständige Zahlung des Kaufpreises vomErsteigerer eingegangen ist und der Ersteigerer keine Gewährleistungsansprüchegeltend oder vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Ist dieWiderrufsfrist des Ersteigerers zum Zeitpunkt der regulären Zahlung noch nicht
abgelaufen, verschiebt sich die Zahlung an den Einlieferer um bis zu drei (3)Bankarbeitstage nach Ablauf der Widerrufsfrist
8.2 Hat der Ersteigerer innerhalb der Widerrufsfrist von seinem gesetzlichenWiderrufsrecht Gebrauch gemacht, wird der Verkauf abgebrochen und derGegenstand zu unveränderten Versteigerungsbedingungen erneut zur Versteigerungangeboten.
8.3 Wenn der Ersteigerer zum Zeitpunkt gemäß Punkt 8.1 nicht die vollständigeZahlung des Kaufpreises geleistet oder Gewährleistungsansprüche geltend gemachthat, wird der Verkauf annulliert, es sei denn, Stockholms Auktionsverk und derEinlieferer vereinbaren, die Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs gegen denErsteigerer. Stockholms Auktionsverk ist nicht verpflichtet, Maßnahmen gegen denErsteigerer zu ergreifen, es sei denn, es wurde eine besondere Vereinbarung mitdem Verkäufer getroffen.
8.4 Stockholms Auktionsverk hat das Recht, etwaige Gegenansprüche gegen denEinlieferer mit der Zahlung an den Einlieferer zu verrechnen. Der Einlieferer ist nurberechtigt mit Ansprüchen von Stockholms Auktionsverk aufzurechnen, soweit seineAnsprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. NICHT VERSTEIGERTE GEGENSTÄNDE
9.1 Wenn nicht anders vereinbart, hat Stockholms Auktionsverk das Recht, bei einerAuktion nicht versteigerte Gegenstände ohne vorherige Ankündigung erneut zurVersteigerung anzubieten. Wenn ein Gegenstand dreimal bei einer Auktionangeboten wurde, wird er nicht erneut bei einer Auktion angeboten. Gegenstände,die trotz weiterer Auktionsversuche nicht versteigert werden konnten, müssen vomEinlieferer spätestens fünf (5) Tage nach Ende der letzten Auktion und Mitteilungdurch Stockholms Auktionsverk abgeholt werden.
9.2 Für nicht rechtzeitig abgeholte Gegenstände gemäß Punkt 9.1 wird eineAufbewahrungsgebühr in Höhe von 5 EUR inkl. MwSt. pro Gegenstand undKalendertag in Rechnung gestellt. Für Möbel und andere sperrige Gegenstände wirdeine doppelte Aufbewahrungsgebühr erhoben. Außerdem hat StockholmsAuktionsverk das Recht, nicht abgeholte Gegenstände durch eine Spedition an denEinlieferer zurückzusenden. Sämtliche Transport- und Lagerkosten gehen zu Lastendes Einlieferer.
9.3 Stockholms Auktionsverk hat ein Zurückbehaltungsrecht an nicht versteigertenGegenständen als Sicherheit für die Begleichung etwaiger Gegenansprüche gegenden Einlieferer.
9.4 Stockholms Auktionsverk ist außerdem berechtigt, vom Einlieferer nichtabgeholte Gegenstände zu verkaufen, wenn dem Einlieferer zuvor eine Nachfrist vonweiteren fünf (5) Tagen gesetzt wurde, der Einlieferer auf die Folgen des Fristablaufshingewiesen wurde und diese erfolglos abgelaufen ist. Der dabei erzielte Kaufpreisdient in erster Linie der Deckung der Kosten und Lager-/Versandgebühren undanschließend der Deckung etwaiger sonstiger Gegenansprüche von StockholmAuktionsverk gegenüber dem Einlieferer. Ein etwaiger Überschuss muss an denEinlieferer gezahlt werden.
10. WIDERRUFSRECHT
Die Versteigerung von Gegenständen erfolgt ausschließlich über Online-Auktionenund daher gilt gemäß den Bestimmungen über Fernabsatzverträge und außerhalbvon Geschäftsräumen geschlossene Verträge gegenüber Verbrauchern gemäß §§312 b ff. BGB ein Widerrufsrecht. Wenn der Ersteigerer von seinem WiderrufsrechtGebrauch macht, behält sich Stockholms Auktionsverk das Recht vor, Gegenständeohne vorherige Ankündigung an den Einlieferer erneut zur Auktion anzubieten, wobeiStockholms Auktionsverk gegenüber dem Einlieferer nicht verantwortlich ist, falls sichder Endpreises eines Gegenstands im Falle einer erneuten Versteigerung ändert.Wenn der Ersteigerer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, behält sichStockholms Auktionsverk außerdem das Recht vor, etwaige bereits an denEinlieferer vorgenommene Auszahlungen zurückzufordern.
11. HAFTUNG FÜR FEHLER
11.1 Der Einlieferer ist für die Echtheit der Gegenstände verantwortlich. In Fällen, indenen ein Gegenstand nach Einschätzung von Stockholms Auktionsverk eineFälschung darstellt, der Verdacht besteht, dass er mit Geldwäsche oder derFinanzierung von Terrorismus in Zusammenhang steht oder als gestohlen odergeplündert eingestuft werden kann, hat Stockholms Auktionsverk das Recht, demErsteigerer einen etwaigen bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuzahlen und vomEinlieferer Schadensersatz zu verlangen, soweit der Kaufpreis schon nach Punkt 8.an den Einlieferer ausgezahlt wurde. Bei der Einreichung eines mutmaßlichgefälschten Gegenstands wird die Polizei benachrichtigt.
11.2 Für den Fall, dass Stockholms Auktionsverk von dem Ersteigerer für Fehleroder Mängel an versteigerten Gegenständen in Anspruch genommen wird, hatStockholms Auktionsverk das Recht, vom Einlieferer Erstattung in Höhe einesmöglicherweise dem Ersteigerer aufgrund des Fehlers gewährten Schadensersatz zuverlangen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Inanspruchnahme von Stockholms Auktionsverk durch Dritte, es sei denn Stockholms Auktionsverk hat dieInanspruchnahme durch den Dritten zu vertreten.
11.3 Da Stockholms Auktionsverk ausschließlich als Mittelsmann (Kommissionär)und/oder Vermittler fungiert, hat der Einlieferer grundsätzlich etwaige Ansprüche desErsteigerers jeglicher Art zu erfüllen, es sei denn, der Anspruch beruht ausschließlichauf einem haftungsbegründenden Verhalten von Stockholms Auktionsverk.
12. PERSONENBEZOGENE DATEN
12.1 Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die der Einlieferer im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von StockholmsAuktionsverk oder anderweitig im Rahmen des Versteigerungsauftrags mitStockholms Auktionsverk angegeben hat, werden für die Vertragsdurchführung undzur Erfüllung der Verpflichtungen von Stockholms Auktionsverk im Zusammenhangmit Online-Auktionen verwendet, um die Auktion durchführen zu können undrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die übermittelten personenbezogenen Datenkönnen durch Erhebung aus privaten und öffentlichen Registern aktualisiert undergänzt werden.
12.2 Personenbezogene Daten können für angegebene Zwecke an dieMuttergesellschaft von Stockholms Auktionsverk (Auction Network Sweden AB, Org.-Nr. 556859-5150, Grev Turegatan 44, 114 38 Stockholm) übermittelt werden.
12.3 Einlieferer haben das Recht, auf schriftliche Anfrage schriftliche Informationendarüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten Stockholms Auktionsverkregistriert hat und wie diese Daten verwendet werden. Einlieferer haben außerdemdas Recht, von Stockholms Auktionsverk die Berichtigung oder Entfernung falscherInformationen über den Einlieferer zu verlangen.
12.4 Im Falle von Änderungen der registrierten Informationen muss der Einliefererdies Stockholms Auktionsverk mitteilen.
13. HÖHERE GEWALT
Stockholms Auktionsverk ist für die Nichterfüllung vertraglicherer Verpflichtungennicht verantwortlich, wenn dies auf einem Umstand höherer Gewalt beruht und dieserUmstand die rechtzeitige Erfüllung verhindert oder erheblich erschwert. Alsbefreiende Umstände gelten unter anderem Kriegshandlungen,Währungseinschränkungen, Mangel an Transportmitteln, Feuer, behördlicheMaßnahmen, geänderte Gesetze, Arbeitskonflikte, allgemeine Warenknappheit, Treibstoffknappheit, Unfälle oder ähnliche Umstände. Stockholms Auktionsverk hat ineinem solchen Fall den Einlieferer unverzüglich von den Auswirkungen einesbefreienden Umstandes zu informieren. Verzögert sich die Erfüllung einerbestimmten Verpflichtung durch Stockholms Auktionsverk aufgrund dieser Umständeum mehr als drei Monate, hat der Einlieferer das Recht, den Versteigerungsauftragschriftlich zu widerrufen, ohne dass Stockholms Auktionsverk dadurch zuSchadensersatz verpflichtet wird.
14. SONSTIGES
14.1 Für den Fall, dass ein Einlieferer als Verbraucher handelt, gelten zwingendeBestimmungen des Verbraucherschutzrechts, wenn und soweit dieses zwingendeBestimmungen vorsieht, die für den Einlieferer vorteilhafter sind als dieseGeschäftsbedingungen.
14.2 Diese Geschäftsbedingungen sowie alle sonstigen vertraglichen Beziehungenzwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz vonStockholms Auktionsverk, sofern der Einlieferer Unternehmer ist.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, rechtswidrigoder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl in vollemUmfang wirksam, ohne dass sie in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder außer Kraftgesetzt werden. Die Parteien sind sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofsbewusst, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es istjedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen des Vertrages unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit §139 BGB in vollem Umfang aufzuheben. Anstelle der unwirksamen, rechtswidrigenoder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die der unwirksamen,rechtswidrigen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächstenkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
14.4. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen der Schriftform. Änderungen undErgänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderungdieser Schriftformklausel.
14.5 Bei Beschwerden, bei denen die Parteien keine Einigung erzielen können,haben Einlieferer, die Verbraucher sind und ihren Wohnsitz in der EU haben, dieMöglichkeit, sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes(https://www.universalschlichtungsstelle.de/) zu wenden. Der Einlieferer kann auchdie Beschwerdeplattform der Europäischen Kommission nutzen, die auf der Websiteder Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbarist.
Diese Bedingungen gelten ab dem 01.03.2024